Wir wohnen
in einem Mehrfamilienhaus im 3. Stock(mit Fahrstuhl) zur Miete. Die Wohnung
verfügt über 5 Zimmer auf 100 qm.
Für die
Kinder habe ich ein Spielzimmer eingerichtet, welches wir auch für die
Mittagspause in einen Ruheraum umgestalten. Jedes Kind hat einen festen Platz zum
ausruhen. Kissen, Decken, Schnuller und Kuscheltiere werden in den eigenen
Kisten auf dem Flur gelagert, wo auch Windeln & Wechselsachen verstaut
werden.
Alles ist für
U 3 Kinder ausgerichtet. Die Kinder
kommen überall allein ran. Der Wickelbereich und die Betten sind bodennah. Der Essbereich
ist so gestellt, dass sich die Kinder selbstständig dran setzen können.
Auch in
unserem Schrebergarten sind alle Spielgeräte so ausgewählt, dass auch die
Kleinsten relativ schnell eigenständig die Umgebung und Spielgeräte erkunden
und ausprobieren können.
Wohnung ist
selbstverständlich kindersicher
(
Steckdosensicherungen, Herdschutz, sowie keine Putzmittel in der Reichweite der
Kinder).
Da wir Nichtraucher sind,
kann ich für eine absolut ,,rauchfreie Umgebung“ der Kinder garantieren.
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag 7.30 bis 15 Uhr.
In Notfallsituationen übernehme ich auch nach Absprache gerne andere Betreuungszeiten.
Meinen Urlaub, den ich meist im August / September, für das kommende Kalenderjahr mitteile, beträgt ca. 33 Tage im Jahr.
In Stadt und Landkreis werden auch verschiedene Vertretungsstützpunkte angeboten, die bei Ausfallzeiten meinerseits in Anspruch genommen werden können. Es entstehen dadurch keine Mehrkosten für Sie.
Betreuungskosten
Die Kosten sind einkommensabhängig. Diese können in der Tabelle ,,Anlage 1" der Satzung Kindertagespflege der Hansestadt / Landkreis Lüneburg nachgeschaut werden.
Extrakosten berechne ich nicht.
In den Kosten enthalten: Frühstück, Mittagessen, Getränke und Snacks. Auch bringen die Eltern für die Gruppe mal frisches Obst & Gemüse mit, welches ich zu Mahlzeiten verarbeite.
Beim Jugendamt ( Wirtschaftliche Jugendhilfe ) kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
Die Betreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden.